Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Simone Krämer ist als Maklerin tätig und übernimmt die Vermittlung von Grundbesitz, grundstücksgleichen Rechten und Mietverträgen. Diese Tätigkeiten setzen zwischen Auftraggeber und Maklerin ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich die Maklerin zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
Die zu zahlende Maklerprovision ist fällig und verdient nach Abschluss eines wirksamen Vertrages, für dessen Zustandekommen die Maklerin den ursächlichen oder mit ursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet hat.
Es gelten die ortsüblichen Provisionssätze:
– bei An- und Verkauf von mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücken sowie Eigentumswohnungen an Verbraucher sind vom Verkäufer 2,5 % zzgl. der gesetzl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis und vom Käufer 2,5 % zzgl. der gesetzl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreis zu zahlen. (Provisionsteilung)
– bei An- und Verkauf von mit Zwei-/, Drei und Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücken, Baugrundstücke sowie alle gewerblichen Immobilien ist die Provision vom Käufer, unabhängig ob dieser als Verbraucher oder gewerblich handelt, in Höhe von 5,0 % zzgl. der gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis zu zahlen. (Käuferprovision)
– bei Vermietung von Wohnräumen 2 Monatskaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt. vom Besteller/Auftraggeber
– bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen 3 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt. vom Mieter
Alle Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen, die die Maklerin als verlässlich hält. Da diese Angaben und Auskünfte aber von Dritten gemacht werden kann keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit gemacht werden. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung.
Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.
Die Provision gilt als verdient, wenn
– zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag – zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag – oder ein anderer Hauptvertrag
geschlossen wird.
Die vereinbarte Provision ist sofort fällig und verdient bei Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Maklerin innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Kaufvertrag, ein Mietvertrag oder ein anderer Hauptvertrag geschlossen wurde.
Der Nachweis von Objekten erfolgt nur bei vorheriger Unterschrift des Interessenten unter einem Objektnachweis (Provisionsbestätigung).
Bei Ungültigkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleiben die übrigen Punkte in vollem Umfang wirksam.
Stand 01.12.2020